MODUL IV
Brennwerttechnik Seite 30

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11. Ableitung und Neutralisation des Kondensatwassers

Nach den "Allgemeinen Abwassereinleitungsbestimmungen" dürfen in die Kanalisation nur Abwässer eingeleitet werden, deren pH-Wert zwischen 6,5 und 8,5 liegen.
Bei Gas-Brennwertgeräten liegt der pH-Wert zwischen etwa 3,8 und 5,4 . Dieser Wertebereich bedeutet, dass das Kondensatwasser aus dem "Brennwertvorgang" eine Säure ist und nicht ohne weitere Behandlung abgeleitet werden darf.
Für die Einleitungsmöglichkeit sind auch Zusammensetzung und Menge von Bedeutung.

Je nach Fördergebiet ergeben sich unterschiedliche Erdgaszusammensetzungen. Für Erdgas E (früher Erdgas H) gilt:

100% Erdgas E = 93% CH4 + 4,9% CnHm + 1,1% N2 + 1% CO2


Für Erdgas LL (früher Erdgas L) gilt:

100% Erdgas LL = 81,8% CH4 + 3,4% CnHm + 14% N2 + 0,8% CO2


Um eine vollständige Verbrennung zu gewährleisten, muss dem Verbrennungsprozess mehr Luft zugeführt werden, als theoretisch erforderlich ist. Diese vollständige Verbrennung ist an einer bläulichen Färbung der Flamme zu erkennen. In der Praxis haben sich Luftüberschusszahlen für Erdgas von 1,25 bis 1,30 bewährt.
Bei vollständiger Verbrennung ergibt sich folgende chemische Reaktion in der Erdgasflamme:

CH4 + 2O2 -> CO2 + 2H2O
Methan + Sauerstoff -> Kohlendioxid + Wasserdampf + Wärme


Der bei dieser Verbrennung anfallende Wasserdampf kondensiert und gibt dadurch seinen Wärme- bzw. Energieinhalt an das Heizwasser ab. Es entsteht Kondensatwasser, das abgeleitet werden muss. Die Menge, die man wirklich erhält, ist abhängig von der Brennwertkesselkonstruktion und den Betriebsbedingungen. Normalerweise entstehen bei der Verbrennung von 1 m³ Erdgas 1,6 Liter Kondensat mit einem pH-Wert von 4,0 und bei 1 Liter Heizöl-EL wird 0,9 Liter Kondensat mit einem pH-Wert von 2,0 freigesetzt. In der Praxis ergeben sich jedoch geringere Mengen.

Aus der Praxis ergibt sich als Anhaltswert im Jahresmittel ein Wert von 1 Liter Kondensatwasser pro 1 Kubikmeter Erdgas. Bei einem realistischen Erdgasverbrauch von 2500m3/a entspricht dieser Wert einer Kondensatwassermenge von etwa 2500l/a oder etwa 7l/d. Dies entspricht nur etwa 1%-2% der jährlich bzw. täglich anfallenden gesamten häuslichen Abwassermenge.

Bezüglich der Zusammensetzung des Kondensatwassers haben Messungen ergeben, dass die im Kondensatwasser vorhanden Elemente weit unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung liegen (siehe Tabelle).

Inhaltsstoffe bzw.
Zustand des Wassers
Grenzwerte der Trinkwasserverordnung Kondensatwasser eines Brennwertkessels
mg/l
g/l
mg/l
g/l
Blei
0,04
0,00004
< 0,002
< 0,000002
Chrom
0,05
0,00005
< 0,002
< 0,000002
Nickel
0,25
0,00025
< 0,002
< 0,000002
pH-Wert
6,9-9,5
3,8-5,4

 

 


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