MODUL IV |
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11. Ableitung und Neutralisation
des Kondensatwassers
Nach den "Allgemeinen Abwassereinleitungsbestimmungen" dürfen in die Kanalisation
nur Abwässer eingeleitet werden, deren pH-Wert zwischen 6,5 und 8,5 liegen.
Bei Gas-Brennwertgeräten liegt der pH-Wert zwischen etwa 3,8 und 5,4 . Dieser
Wertebereich bedeutet, dass das Kondensatwasser aus dem "Brennwertvorgang" eine
Säure ist und nicht ohne weitere Behandlung abgeleitet werden darf.
Für die Einleitungsmöglichkeit sind auch Zusammensetzung und Menge von Bedeutung.
Je nach Fördergebiet ergeben sich unterschiedliche Erdgaszusammensetzungen.
Für Erdgas E (früher Erdgas H) gilt:
100%
Erdgas E = 93% CH4 + 4,9% CnHm + 1,1% N2 + 1% CO2
|
Für Erdgas LL (früher Erdgas
L) gilt:
100%
Erdgas LL = 81,8% CH4 + 3,4% CnHm + 14% N2 + 0,8% CO2
|
Um eine vollständige Verbrennung zu gewährleisten, muss dem Verbrennungsprozess
mehr Luft zugeführt werden, als theoretisch erforderlich ist. Diese vollständige
Verbrennung ist an einer bläulichen Färbung der Flamme zu erkennen. In der Praxis
haben sich Luftüberschusszahlen
für Erdgas von 1,25 bis 1,30 bewährt.
Bei vollständiger Verbrennung ergibt sich folgende chemische Reaktion in der
Erdgasflamme:
CH4
+ 2O2 -> CO2 + 2H2O
Methan + Sauerstoff -> Kohlendioxid + Wasserdampf + Wärme |
Der bei dieser Verbrennung anfallende Wasserdampf kondensiert und gibt dadurch
seinen Wärme- bzw. Energieinhalt an das Heizwasser ab. Es entsteht Kondensatwasser,
das abgeleitet werden muss. Die Menge, die man wirklich erhält, ist abhängig
von der Brennwertkesselkonstruktion und den Betriebsbedingungen. Normalerweise
entstehen bei der Verbrennung von 1 m³ Erdgas 1,6 Liter Kondensat mit einem
pH-Wert von 4,0 und bei 1 Liter Heizöl-EL wird 0,9 Liter Kondensat mit einem
pH-Wert von 2,0 freigesetzt. In der Praxis ergeben sich jedoch geringere Mengen.
Aus der Praxis ergibt sich als Anhaltswert im Jahresmittel ein Wert von 1 Liter
Kondensatwasser pro 1 Kubikmeter Erdgas. Bei einem realistischen Erdgasverbrauch
von 2500m3/a entspricht dieser Wert einer Kondensatwassermenge von etwa 2500l/a
oder etwa 7l/d. Dies entspricht nur etwa 1%-2% der jährlich bzw. täglich anfallenden
gesamten häuslichen Abwassermenge.
Bezüglich der Zusammensetzung des Kondensatwassers haben Messungen ergeben,
dass die im Kondensatwasser vorhanden Elemente weit unter den Grenzwerten der
Trinkwasserverordnung liegen (siehe Tabelle).
Inhaltsstoffe
bzw. Zustand des Wassers |
Grenzwerte der Trinkwasserverordnung | Kondensatwasser eines Brennwertkessels | ||
mg/l
|
g/l
|
mg/l
|
g/l
|
|
Blei |
0,04
|
0,00004
|
<
0,002
|
<
0,000002
|
Chrom |
0,05
|
0,00005
|
<
0,002
|
<
0,000002
|
Nickel |
0,25
|
0,00025
|
<
0,002
|
<
0,000002
|
pH-Wert |
6,9-9,5
|
3,8-5,4
|